Neues vom Biergasthof Riedberg

blank
24
Juni

Die Krux der Sperrstunde!

Oder: Warum sich außerhalb der Öffnungszeiten der Preis ändert?

Ich möchte diesen Beitrag mal so beginnen: Der Tag als Gastwirt und Hotelier beginnt um 6 Uhr früh, wenn der Wecker klingelt. Kurze Dusche und anziehen, um dann sogleich das Frühstücksbuffet aufzubauen. Die ersten Gäste kommen dann schon um 6.20 Uhr zu frisch zubereitetem Rührei und Cappuccino, was mich freut und ehrt, denn deshalb machen wir und ich Das ja.

Wenn ich dann um etwa 9 Uhr den letzten Gast bedient und „abgefertigt“ habe mache ich mich daran, die Bestellungen und die Vorbereitungen für das Abendgeschäft zu erledigen. Nach dem Mittagessen habe ich eine kurze Pause (wenn ich nicht als Diplom Biersommelier zum referieren eingeteilt bin) und öffne dann um 16 Uhr das Wirtshaus.

Unsere beliebte Servicemitarbeiterin beginnt dann um 18 Uhr Ihren Dienst und ich wechsle in die Küche um für unsere Gäste bis etwa 20.30 Uhr zu kochen. Um 22 Uhr ist dann auch schon Dienstschluss für das Service.

Was hat das jetzt mit der Sperrstunde zu tun? Nun, eigentlich möchten wir gerne um 22 Uhr Sperrstunde machen, da wir dann ja lediglich 8 Stunden (bis 6 Uhr früh) Restruhezeit haben. Wenn aber Gäste gut gelaunt und in Stimmung sind, bleiben wir natürlich gerne noch bis allerspätestens Mitternacht für unsere Gäste da und schenken auch wie gewohnt und zu gewohnten Preisen aus.

Sollte aber jemand trotz Hinweis und Erklärung auch noch nach Mitternacht sitzen bleiben wollen, so gibt es für ihn oder sie die folgenden Möglichkeiten: Platz nehmen außerhalb der Bürgerstube (um Diese abzusperren, damit nicht das gesamte Wirtshaus offen steht, wenn die Gäste dann nach Hause gehen) und sich im Kühlschrank (welcher im Eingangsbereich für unsere Gäste zugänglich ist) zu reduzierten Preisen ein Bier (aber auch Wein oder Alkoholfreies) zu genehmigen oder auf unsere Anwesenheit bestehen und weiterhin von uns serviert zu bekommen. Da die Zeit nach 22 Uhr bereits als Überstunden zu bezahlen sind und nach 24 Uhr überhaupt außerhalb unserer Öffnungszeiten ist, erlauben wir uns – im Übrigen angekündigt und nicht einfach kassierend – einen Zuschlag zu verrechnen, so wie es im Übrigen auch z. B. Handwerker oder auch der Staat (Stichwort Steuern für Dinge, die man nicht haben möchte!) macht. Die Höhe des Zuschlages ist nicht prozentuell fixiert aber etwa 35 – 50 % hoch.

Im Sinne unserer „Der Gast ist König“ Philosophie „werfen“ wir Niemanden aus dem Lokal, wer aber außerhalb der Öffnungszeiten noch konsumieren möchte, muss den Mehraufwand auch bezahlen. Es gibt übrigens in der Innenstadt zahlreiche Lokale, welche noch geöffnet haben und sich auf Besuch – auch nach Mitternacht – freuen.

Fazit: Wir würden gerne um 22 Uhr Sperrstunde machen, bleiben aber für Stamm- und Hotelgäste gerne bis Mitternacht zu Diensten. Ab Mitternacht und außerhalb unserer Öffnungszeiten (somit auch an Sonn- und Feiertagen, wenn wir dafür extra öffnen) ist ein Zuschlag in der Höhe der etwaigen Mehrkosten zu bezahlen oder eben die Selbstbedienungsvariante zu wählen. Wir bitten dafür um Ihr und Euer Verständnis.

Herzlichst,

Karl Zuser jun.
Wirt, Hotelier und Diplom Biersommelier
Begeisterter Unternehmer

You may also like
blank
Braukunst trifft Heimat: Die Entstehung von Zusers feinsten Meilensteinen
blank
Nikolaus & Krampus & Feuerzangenbowle – Das Samichlaus-Sektionstreffen
blank
Wir sind Weltmeister! 2025 München
blank
Das Wirtshaus ist tot! Lang lebe das Wirtshaus!
Call Now Button