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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Biergasthof Riedberg

Hotel | Seminare | Wirtshaus | Bierkulinarik

HOTEL

Vertragspartner:
Vertragspartner sind der Biergasthof Riedberg – gepflegte Gastlichkeit- Herr Karl Zuser jun., kurz „Biergasthof Riedberg“ genannt und der Besteller (Einzelgast, Reiseveranstalter oder private Reisegruppen) auch wenn er für namentlich genannte bestellt oder mitbestellt hat. Die Inanspruchnahme von Lieferungen und Leistungen wird mit der Bestätigung durch den Biergasthof Riedberg und dessen Verfügungskräfte für beide Parteien bindend. Dies begründet ohne besondere Formvorschriften einen sogenannten Beherbergungsvertrag (Hotel), was bedeutet, dass der Biergasthof Riedberg zur Bereithaltung des Zimmers und der Gast zur Zahlung verpflichtet ist. Die Rechtslage wird im Grundsatz auch dadurch nicht erschüttert, dass nicht bezahlte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig vermietet werden können (siehe Richtlinien ÖHV – Österreichische Hoteliers Vereinigung).

Vertragsabschluss, Anzahlung:
Der Beherbergungsvertrag kommt in der Regel durch die Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gastes durch den Biergasthof zustande. Es kann vereinbart werden, dass der Gast eine Anzahlung leistet. Der Biergasthof kann auch die Vorauszahlung des gesamten Entgeltes verlangen.

An-und Abreise:
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast bei Anreise ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Die Bestimmung der dem Gast zuzuweisenden Räume erfolgt am Anreisetag durch das Hotel. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunft vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne, dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Hat der Gast jedoch die Ankunft garantiert und/oder eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) der Raum (die Räume) bis spätestens 11.00 Uhr des folgenden Tages reserviert. Der Gast wird gebeten, bei einer vorgesehenen Abreise nach 12.00 Uhr dies bis spätestens 22.00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen; bei einer Abreise bis 18.00 Uhr bzw. nach 18.00 Uhr sind die Entgelte laut gültige Preisliste zu bezahlen. Preise: Die Preise bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste.

Preisauszeichnung:
Alle auf der Webseite genannten Preise verstehen sich pro Person in Euro inklusive sämtlichen Steuern und Abgaben (je Nächtigung – im Hotelbereich), wenn nicht explizit anders angegeben.

Zahlungsbedingungen:
Alle Rechnungen des Biergasthof Riedberg sind bei Abreise des Gastes bzw. Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig (netto Kassa). In jedem Falle kann der Biergasthof vom Gast eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist der Biergasthof Riedberg berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 1,5% p.m. zu verlangen. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr verlangt werden (Gerichtstand Ried im Innkreis gilt als vereinbart).

Rücktritt und Stornierung:
Im Falle höherer Gewalt und sonstiger vom Biergasthof Riedberg nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre des Biergasthofes, behält sich der Biergasthof Riedberg das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Gast Ersatzansprüche zustehen (Höhere Gewalt). Wenn nicht anders vereinbart, gelten die Richtlinien der Rieder Zimmervermieter. Nachzulesen hier…
Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Biergasthof Riedberg berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen.

Haftung:
Der Biergasthof Riedberg haftet nur, wenn seine Dienstnehmer nachweislich ein Verschulden trifft. Fundsachen werden nur auf Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Der Biergasthof Riedberg behält sich eine 6-monatige Aufbewahrungsfrist vor. Für Sachschäden, die ein Gast erleidet, haftet der Biergasthof Riedberg nur dann, wenn sich der Sachschaden im Rahmen des Betriebes ereignet hat und der Biergasthof Riedberg oder seine Dienstnehmer hieran nachweislich ein Verschulden trifft. Für eingebrachte Gegenstände haftet der Biergasthof Riedberg nur bis zum gesetzlichen Höchstbetrag. Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Gold und Wertpapieren kann verweigert werden, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des Hotels gewöhnlich in Verwahrung geben. Die Haftung des Biergasthofs Riedberg ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Die Gäste werden aufgefordert, Wertgegenstände im hauseigenen Safe zu hinterlegen. Eine Überwachungspflicht des Biergasthofs Riedberg besteht nicht. Für Kraftfahrzeuge von Gästen und Besuchern haftet der Biergasthof Riedberg nur für solche Schäden am Kraftfahrzeug, die entweder auf bereits bei Überlassung des Parkplatzes bestehenden Mangel des Platzes beruhen, oder von einem Dienstnehmer des Biergasthof Riedberg vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. (In jedem Fall gelten die Bestimmungen der StVO). Eltern haften für Ihre Kinder/ Haustierbesitzer haften für Ihre Haustiere.

Tierhaltung:
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Biergasthofs Riedbergs und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden. Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zulassen. Der Gast haftet für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Biergasthofs Riedberg, die der Biergasthof Riedberg gegenüber Dritten zu erbringen hat. In den öffentlichen Räumen und Restauranträumen dürfen sich Tiere nicht aufhalten.

Erkrankung oder Tod des Gastes:
Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Biergasthof Riedberg, so wird der Biergasthof Riedberg über Wunsch des Gastes für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird der Biergasthof Riedberg die ärztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Gastes veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Gast hierzu selbst nicht in der Lage ist. Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angehörigen des Gastes nicht kontaktiert werden können, wird das Biergasthof Riedberg auf Kosten des Gasten für ärztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorgemaßnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen treffen kann oder die Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind.

Der Biergasthof Riedberg hat gegenüber dem Vertragspartner und dem Gast bei Todesfall gegen deren Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatzansprüche:

a) offene Arztkosten, Kosten für Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe
b) notwendig gewordene Raumdesinfektion
c) unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, anderenfalls für die Desinfektion oder gründliche Reinigung all dieser Gegenstände
d) Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw., soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall verunreinigt oder beschädigt wurden
e) Zimmermiete, soweit die Räumlichkeit vom Gast in Anspruch genommen wurde, zuzüglich allfälliger Tage der Unverwendbarkeit der Räume wegen Desinfektion, Räumung o. ä
f) allfällige sonstige Schäden, die dem Biergasthof Riedberg entstehen.

Allgemeines:
Eine Unter-oder Weitervermietung sowie die Nutzung von Hotelzimmern zu anderen als Wohnzwecken ist nicht gestattet. Eine Verlängerung des Aufenthaltes durch den Gast erfordert die Zustimmung des Biergasthofs Riedberg.

Zuständigkeiten/Gerichtsstand:
Für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag wird das für den Beherbergungsbetrieb sachlich und örtlich zuständige Gericht (Ried im Innkreis) vereinbart. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist bei Klagen des Biergasthofs Riedbergs gegen Verbraucher im Sinne des KSchG jenes Gericht zuständig, in diesem Sprengel der Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Verbrauchers liegt.

Haftung und Copyright:
Wir bemühen uns mit großer Sorgfalt, die in unserer Webseite enthaltenen Informationen und Bilder wahrheitsgetreu darzustellen. Eine Garantie für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit ist jedoch ausgeschlossen. Wir behalten uns spontane Änderungen oder Aktualisierungen vor. Für Datenmissbrauch und Schäden in jeder Form, die aus der Benützung oder Nichtverfügbarkeit von Informationen oder Daten dieser Homepage resultieren, können wir aufgrund der technischen Beschaffenheit des Internet keine Haftung gewähren. Alle Bilder und Inhalte der Homepage sind Eigentum des Herausgebers und urheberrechtlich geschützt. Die Übernahme oder Vervielfältigung von Texten, Textauszügen, Grafiken oder Bildern sowie die Einbindung in andere Webseiten ist ausdrücklich untersagt. Für Internetseiten Dritter, deren Datenschutz und Inhalte, die über einen Hyperlink auf unserer Webseite angezeigt werden, wird keine Haftung übernommen. Ebenso für die Inhalte unserer Stammtischseiten, welche von jenen selbstständig gewartet und erneuert werden.

BIERGASTHOF RIEDBERG – gepflegte Gastlichkeit
Karl Zuser jun. Südtiroler Straße 11, 4910 Ried im Innkreis
www.riedberg.at, Biergasthof@riedberg.at, +43 7752 82610-0

WIRTSHAUS

Vertragspartner:
Vertragspartner sind der Biergasthof Riedberg – gepflegte Gastlichkeit- Herr Karl Zuser jun., kurz „Biergasthof Riedberg“ genannt und der Besteller (Einzelgast, Reiseveranstalter oder private Reisegruppen) auch wenn er für namentlich genannte bestellt oder mitbestellt hat. Die Inanspruchnahme von Lieferungen und Leistungen wird mit der Bestätigung durch den Biergasthof Riedberg und dessen Verfügungskräfte für beide Parteien bindend. Dies begründet ohne besondere Formvorschriften einen Vertrag zu einem Rechtsgeschäft und ist daher bindend.

Vertragsabschluss, Anzahlung:
Der Vertrag kommt in der Regel durch die Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gastes durch den Biergasthof zustande. Es kann vereinbart werden, dass der Gast eine Anzahlung leistet. Der Biergasthof kann auch die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes verlangen.

Ankunft und Heimweg:
Gebuchte und reservierte Tische stehen dem Gast bei vereinbarter Ankunftszeit für 30 Minuten zur Verfügung. Die Bestimmung der dem Gast zuzuweisenden Tische erfolgt bei Ankunft durch die Verfügungskräfte des Biergasthofs Riedberg. Nach Ablauf der 30 Minuten hat der Biergasthof Riedberg das Recht, gebuchte Tische anderweitig zu vergeben, ohne, dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Biergasthof Riedberg steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Hat der Gast jedoch die Ankunft garantiert und/oder eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) die Tische (die Räume) bis spätestens zur Sperrstunde reserviert. 

Preisauszeichnung:
Alle auf der Webseite genannten Preise verstehen sich pro Portion in Euro inklusive sämtlichen Steuern und Abgaben, wenn nicht explizit anders angegeben.

Zahlungsbedingungen:
Alle Rechnungen des Biergasthof Riedberg sind vor dem Verlassen des Lokals durch den Gast bzw. Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig (netto Kassa). In jedem Falle kann der Biergasthof vom Gast eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist der Biergasthof Riedberg berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 1,5% p.m. zu verlangen. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr verlangt werden (Gerichtstand Ried im Innkreis gilt als vereinbart).

Rücktritt und Stornierung:
Im Falle höherer Gewalt und sonstiger vom Biergasthof Riedberg nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre des Biergasthofes, behält sich der Biergasthof Riedberg das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Gast Ersatzansprüche zustehen (Höhere Gewalt). Wird eine Veranstaltung aufgrund mangelnder Personenanzahl oder sonstiger außerhalb des Einflussbereiches des Biergasthof Riedberg liegenden Gründe kurzfristig abgesagt, so ist der Biergasthof Riedberg berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen.

Haftung:
Der Biergasthof Riedberg haftet nur, wenn seine Dienstnehmer nachweislich ein Verschulden trifft. Fundsachen werden nur auf Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Der Biergasthof Riedberg behält sich eine 6-monatige Aufbewahrungsfrist vor. Für Sachschäden, die ein Gast erleidet, haftet der Biergasthof Riedberg nur dann, wenn sich der Sachschaden im Rahmen des Betriebes ereignet hat und der Biergasthof Riedberg oder seine Dienstnehmer hieran nachweislich ein Verschulden trifft. Für eingebrachte Gegenstände haftet der Biergasthof Riedberg nur bis zum gesetzlichen Höchstbetrag. Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Gold und Wertpapieren kann verweigert werden, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des Hotels gewöhnlich in Verwahrung geben. Die Haftung des Biergasthofs Riedberg ist ausgeschlossen, wenn die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Die Gäste werden aufgefordert, Wertgegenstände im hauseigenen Safe zu hinterlegen. Eine Überwachungspflicht des Biergasthofs Riedberg besteht nicht. Für Kraftfahrzeuge von Gästen und Besuchern haftet der Biergasthof Riedberg nur für solche Schäden am Kraftfahrzeug, die entweder auf bereits bei Überlassung des Parkplatzes bestehenden Mangel des Platzes beruhen, oder von einem Dienstnehmer des Biergasthof Riedberg vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. (In jedem Fall gelten die Bestimmungen der StVO). Eltern haften für Ihre Kinder/ Haustierbesitzer haften für Ihre Haustiere.

Tierhaltung:
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Biergasthofs Riedbergs und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Biergasthof Riedberg gebracht werden. Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zulassen. Der Gast haftet für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Biergasthofs Riedberg, die der Biergasthof Riedberg gegenüber Dritten zu erbringen hat. In den öffentlichen Räumen und Restauranträumen dürfen sich Tiere nicht aufhalten.

Erkrankung oder Tod des Gastes:
Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Biergasthof Riedberg, so wird der Biergasthof Riedberg über Wunsch des Gastes für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird der Biergasthof Riedberg die ärztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Gastes veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Gast hierzu selbst nicht in der Lage ist. Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angehörigen des Gastes nicht kontaktiert werden können, wird das Biergasthof Riedberg auf Kosten des Gasten für ärztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorgemaßnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen treffen kann oder die Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind.

Der Biergasthof Riedberg hat gegenüber dem Vertragspartner und dem Gast bei Todesfall gegen deren Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatzansprüche:

a) offene Arztkosten, Kosten für Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe
b) notwendig gewordene Raumdesinfektion
c) unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, anderenfalls für die Desinfektion oder gründliche Reinigung all dieser Gegenstände
d) Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw., soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall verunreinigt oder beschädigt wurden
e) Zimmermiete, soweit die Räumlichkeit vom Gast in Anspruch genommen wurde, zuzüglich allfälliger Tage der Unverwendbarkeit der Räume wegen Desinfektion, Räumung o. ä
f) allfällige sonstige Schäden, die dem Biergasthof Riedberg entstehen.

Allgemeines:
Die Öffnungszeiten des Biergasthofs Riedberg sind klar gekennzeichnet und kommuniziert. Etwaige Konsumation außerhalb der Öffnungszeiten wird mit einem Zuschlag je Produkt (Getränk, Speise, …) verrechnet. Dieser wird nicht gesondert kommuniziert sondern gilt als vereinbart. An Feiertagen gelten ebenfalls geänderte Preise.

Weiters gilt außerhalb der kommunizierten Öffnungszeiten:

Eine Einzelabrechnung zum Inkasso ist nicht möglich. Es kann lediglich auf Tischebene kassiert werden. Sitzen Gäste auf einem Tisch beisammen, die sich nicht kennen, so haben sie gemeinsam Sorge zu tragen und den ausgewiesenen Betrag zu entrichten.

Sonderbestellungen können nicht gemacht werden. Da außerhalb der Öffnungszeiten keine Mitarbeiter zur Verfügung stehen, gibt es keine Möglichkeit, auf Einzelwünsche einzugehen. Die vereinbarteN SpeiseN werden aufgetragen und in bester Qualität, Frische und Güte serviert. Eine Umbestellung ist nicht akzeptabel und wird ggf. mit dem doppelten Preis verrechnet.

Sperrstunde ist immer 3 Stunden nach Beginn der Veranstaltung. Danach erhöht sich der Zuschlag.

Zuständigkeiten/Gerichtsstand:
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag wird das für den Biergasthof Riedberg sachlich und örtlich zuständige Gericht (Ried im Innkreis) vereinbart. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist bei Klagen des Biergasthofs Riedbergs gegen Verbraucher im Sinne des KSchG jenes Gericht zuständig, in diesem Sprengel der Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Verbrauchers liegt.

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BIERGASTHOF RIEDBERG – gepflegte Gastlichkeit
Karl Zuser jun. Südtiroler Straße 11, 4910 Ried im Innkreis
www.riedberg.at, Biergasthof@riedberg.at, +43 7752 82610-0

Webseite

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Quelle: Disclaimer von Juraforum.de.

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