Stornoabsicherung

Leider läuft nicht immer alles glatt. Sie können sich gegen unvorhersehbare Fälle höherer Gewalt mit einer Stornoabsicherung zumindest finanziell wappnen. Schließen Sie selbige ab, fällt für Sie nach entsprechenden Nachweis keine Stornogebühr mehr an. Im Sinne unserer Qualitäts- und Fairnesspolitik haben wir die Gebühren wirklich äußerst eng kalkuliert.

Buchungssumme Prämie
Euro 100,– Euro 7,–
Euro 250,– Euro 14,–
Euro 350,– Euro 20,–
Euro 500,– Euro 26,–
Euro 750,– Euro 39,–
> Euro 750,– nach  Vereinbarung

Die Reiseabsicherung tritt bei folgenden Sachverhalten in Kraft:

  • Bei Krankheit vor Antritt Ihrer Reise (einschließlich Reisepartner)
  • Bei Todesfall in der engsten Familie
  • Bei Unfall vor und während Ihrer Anreise in den BIERGASTHOF RIEDBERG
  • Unverschuldete Verspätung der Anreise durch Straßensperren, Lawinen, Hochwasser und sonstige Naturkatastrophen
  • Wir bitten alle angeführten Reiserücktrittsgründe schriftlich zu bestätigen (Arztbestätigung, Behörden, Polizei, etc.) um Sie von den Stornokosten zu befreien

Nutzen Sie unsere Storno-Reiseabsicherung, denn so sind Sie und Ihre Reisepartner umfassend abgesichert und es bleiben viele Probleme und Sorgen erspart. (Um den Schutz gewährleisten zu können, bitten wir Sie bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt den Betrag einzubezahlen). Bei Fragen wenden Sie sich an uns unter der Telefonnummer +43-7752-82610 oder per E-Mail an gasthof@riedberg.at.

Achtung: Terminverschiebungen kommen einer Stornierung gleich.

Stornierungen sind immer ärgerlich – für beide Seiten

Wie gesagt: Wir wissen aus eigener Erfahrung, wie schwierig es ist, größere Gruppen zu organisieren. Natürlich kann es immer wieder vorkommen, dass jemand kurzfristig nicht teilnehmen kann. Aufgrund der verschiedensten Faktoren empfehlen wir deshalb, von allen Teilnehmern einen Anteil an der Anzahlung einzuheben.

Der Grund dafür ist ganz einfach: Wenn Dreibettzimmer gebucht werden, ist der pro Kopf Anteil zur Zahlung des Hotelzimmers weniger, als bei wenn lediglich zwei Gäste das Zimmer belegen. Auch, wenn wir keine Stornogebühr einheben, müssten dann jene, welche gereist sind, die Mehrkosten für den Nichtreisenden übernehmen. Rechenbeispiel: Dreibettzimmer 150,– im Gegensatz zu Doppelzimmer 136,–. Somit würden Jene bestraft werden, die Reisen. Anstatt EUR 50,– müssten sie jetzt EUR 68,– je Nacht bezahlen.

Um diesem Missstand und Unmut aus dem Weg zu gehen, empfehlen wir dringend, einen Anzahlung einzuheben, damit die Teilnahme verpflichtend und verbindlicher wird. Diese Anzahlung kann dann für die Mehrkosten verwendet werden.

Zusätzlich empfiehlt sich ohnehin, bei Buchung von Reisen in jeder Größenordnung, eine Stornoabsicherung (siehe weiger oben) abzuschließen. Damit geht man dem Thema Stornierung und Umbuchung aus dem Weg.

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